JETSURF Versicherung

Damit man sich nicht auf den Wind verlassen muss und immer und überall surfen kann, bietet sich ein JetSurf-Board definitiv an. Die Beliebtheit der Geräte nimmt rasant zu, sodass immer mehr Menschen das Fahrerlebnis auch auf heimischen Gewässern nachempfinden wollen. Vor allem wenn der nächste Urlaub noch in weiter Ferne liegt und man trotzdem das schöne Wetter auf dem Wasser genießen möchte. Doch bevor man das JetSurf-Board zu Wasser lässt, sollten einige Fragen geklärt sein.

JETSURF Versicherung

Brauche ich für die Nutzung eines JetSurfs einen Führerschein?

Gemäß der Schifffahrtsregeln ist die Führerscheinpflicht zu einem JetSurf analog wie zu einem Boot oder Jetski und richtet sich nach der PS-Leistung. Bei einer Fahrleistung von 15 PS benötigt der JetSurfer einen Bootsführerschein für das Fahrgebiet. Die Ausnahme bildet hier die Nutzung des Rheins. Hier bedarf es bereits ab einer Leistung von 5 PS den Nachweis eines gültigen Führerscheins.

Muss ich mein JetSurf-Board kennzeichnen?

Wenn das Board über eine Fahrleistung ab 3 PS verfügt, ist eine Kennzeichnung auf deutschen Gewässern verpflichtend und kann beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt entsprechend beantragt werden. Die Kennzeichnung muss dann selbstverständlich direkt am Board befestigt werden.

Wo darf ich mit dem JetSurf fahren?

Grundsätzlich werden die JetSurf-Boards wie Wassermotorräder eingestuft und können die Jetskistrecken ebenso verwenden. Hier dürfen auch Figuren gefahren werden und das Surfgefühl richtig ausgelebt werden. Ansonsten ist es aber auch möglich für Wanderfahrten die restlichen Wasserstraßen zu nutzen. Das Figurenfahren und der eigentliche Spaß am Surfen ist hier jedoch strengstens untersagt. Eine europaweit aussagekräftige Karte über verfügbare Surfspots findet man beim Jetsurf Club Germany. Hier gibt es sogar kleine Randnotizen über die örtlichen Gegebenheiten. Die Karte wird von den Clubmitgliedern regelmäßig aktualisiert. Auch Vertriebspartner und Trainingstrecken werden vermerkt.

Brauche ich eine Versicherung für mein JetSurf-Board?

Grundsätzlich sollte hier die eigene Privat Haftpflichtversicherung (PHV) kontaktiert werden, ob etwaige Schäden durch die Nutzung des Boards mitversichert gelten – ähnlich eines nicht motorisierten Surfbrettes. Der Gebrauch von Surfboards fällt unter den Leistungsbereich der PHV und umfasst auch weitere Wassersportfahrzeuge bis zu einer Leistung von 11,03 kW (15 PS). Anders sieht es hier bei Schäden am eigenen Board aus. Hier ist die gängige Hausratversicherung nicht für den optimalen und umfassenden Versicherungsschutz eines JetSurfs geeignet, sodass es sich definitiv empfiehlt eine eigenständige Kaskoversicherung abzuschließen. Letztendlich kann auch nur so zum Beispiel der Diebstahl entsprechend versichert werden, da hier die Auflagen der Hausratversicherer nicht konform mit der eigentlichen Nutzungsweise des Boards gehen. Ebenso sind über die Haushaltsversicherung auch Schäden nicht versichert, die durch eigene ungeschickte Nutzung oder Unfälle entstehen. Aufgrund der Neuheit von JetSurfs ist es aktuell noch schwierig eine Versicherung zu finden, die diese Wassersportgeräte eindecken möchten. Einige Versicherungsgesellschaften lehnen diese grundsätzlich ab, andere Versicherer sehen diese als besondere Risiken an. Gerade das Unfallrisiko, welches durch die Nutzung eines JetSurfs entsteht, kann aktuell sehr schlecht bis gar nicht eingeschätzt werden. Hier ist also die allgemeine Risikobewertung schwierig und macht es für viele Versicherer nahezu unmöglich eine entsprechende Versicherung zu entwickeln. Weil „schwierig“ nicht unmöglich heißt, sind explizite Tarife für JetSurf-Boards bereits bei NAMMERT® „Der Bootsversicherer“ vorhanden.


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